Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SAG Austria Handels GmbH
Ausgabe Jänner 2025
§ 1 Gültigkeit der AGB Für den Geschäftsverkehr der SAG Austria Handels GmbH, Deutschstraße 6, A-1230 Wien, FN 219711 f (im Folgenden: SAG Austria, Übergeber, wir oder uns), gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unser Vertragspartner wird nachfolgend „Übernehmer“ oder „Vertragspartner“ genannt. Unsere Vertragspartner haben bei Abruf unserer Website, einer Bestellung per Telefon oder E-Mail, einem Besuch einer unserer Filialen oder aufgrund bestehender Geschäftsbeziehung die Möglichkeit, vom Inhalt der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit SAG Austria, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen - insb allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners - werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von SAG Austria ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. |
§ 2 Registrierung als Kunde / Benutzerkonto Onlineshop § 2.1 Eröffnung Jeder Vertragspartner ist berechtigt, über das Internet ein Benutzerkonto für den Onlineshop zu erstellen, wobei er verpflichtet ist, die Angaben wahrheitsgetreu und vollständig auszufüllen. § 2.2 Technische Mängel und Störungen Für die durch Übermittlungsfehler, Fehlleistungen, technische Mängel und Störungen, Betriebsausfälle oder rechtswidrige Eingriffe in EDV-Systeme des Vertragspartners oder eines Dritten verursachten Schäden, übernehmen wir keine Haftung. Der Vertragspartner ist für sein Benutzerkonto, den Schutz seines Benutzernamens und des Passwortes alleine verantwortlich. Die durch die missbräuchliche Verwendung des Benutzerkontos oder Fehlmanipulationen verursachten Schäden werden dem Vertragspartner zugerechnet. § 2.3 Sperrungen Wir sind berechtigt, ohne vorherige Ankündigung und ohne Angabe von Gründen, das Benutzerkonto für den Onlineshop und die Registrierung als Vertragspartner zu sperren, wenn die Zugangsberechtigung durch falsche Angaben im Anmeldeformular missbräuchlich erwirkt worden ist, die von uns zur Verfügung gestellten Informationen missbraucht oder die Funktionsfähigkeit des Onlineshops beeinträchtigt werden, sowie falls ein anderweitiger vom Vertragspartner zu vertretender wichtiger Grund besteht. § 2.4 Recht auf Löschung Unter der Voraussetzung, dass die Abwicklung laufender Vertragsverhältnisse nicht beeinträchtigt wird, hat der Vertragspartner jederzeit das Recht, schriftlich die Löschung seiner Registrierung als Kunde bzw. des Benutzerkontos für den Onlineshop zu verlangen. Wir werdem in diesem Fall alle Benutzerdaten und alle sonstigen über den Vertragspartner gespeicherten personenbezogenen Daten löschen, sobald diese zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses nicht mehr benötigt und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nicht mehr aufbewahrt werden müssen. |
§ 3 Angebot und Vertragsabschluss, Kostenvoranschlag § 3.1 Angebot Die Darstellung der Produkte von uns mittels Kataloge, Preislisten und im Onlineshop stellt eine Einladung zur Offertstellung dar und ist für uns unverbindlich. Angebote der SAG Austria sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Bestellung des Vertragspartners gilt erst mit unserer Auftragsbestätigung als angenommen, womit ein Vertrag zu Stande kommt. § 3.2 Kostenvoranschlag Ein Kostenvoranschlag wird von uns nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15 % ergeben, so werden wir den Vertragspartner davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen von weniger als 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiters in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Kostenvoranschläge sind entgeltlich. |
§ 4 Geheimhaltung Der Vertragspartner verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche ihm von uns zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zu uns bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung von uns Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. Weiteres verpflichtet sich der Vertragspartner, Informationen nur auf „need to know“-Basis und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden. Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt für 3 Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit uns oder unabhängig von einer Geschäftsbeziehung für 3 Jahre nach Angebotslegung von uns aufrecht. |
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen Unsere Preise sind in EURO angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige Gebühren sind vom Vertragspartner zu bezahlen. Es gelten die aktuellen Preise gemäß unserer Preisliste. Die angeführten Preise gelten „Ab Werk“ bzw. „ex works“ INCOTERMS 2020 und beinhalten nicht die Kosten für Transport, Montage oder Aufstellung. Unsere Preisliste gilt bis auf Widerruf. Preisgleitung: Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung plus Nebenforderung vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex (VPI 2020 = 100) oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 3% bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben/unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Die sich so ergebenden Beträge sind auf eine Dezimalstelle aufzurunden. Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen stets zulässig. Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Terminverlust steht uns das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Kaufvertrag in Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist. |
§ 6 Erfüllungsort, Gefahrtragung, Versand Erfüllungsort ist der Sitz der SAG Austria Handels GmbH, derzeit Deutschstraße 6, A-1230 Wien. Kosten und das Risiko des Transportes trägt der Vertragspartner. Für Daten geht die Gefahr des Untergangs bzw der Veränderung der Daten beim Download und beim Versand via Internet mit dem Überschreiten unserer Netzwerkschnittstelle auf den Vertragspartner über. Die Wahl des Versandortes, des Beförderungsweges sowie des Transportmittels erfolgt durch uns nach eigenem Ermessen und ohne Zusicherung der billigsten und / oder schnellsten Beförderung. |
§ 7 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Für mitgelieferte Standardsoftware gelten jene Lizenzbestimmungen, die der Vertragspartner direkt mit dem jeweiligen Softwarehersteller abschließt, etwa Microsoft, SAP oder dritten Anbietern. |
§ 8 Abnahme und Teillieferung Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von uns zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen abzunehmen. Mit der Lieferung „Ab Werk“ bzw „ex works“ INCOTERMS 2020 gelten gelieferte Waren bzw Software als abgenommen. Sofern Installationsleistungen vereinbart sind, gilt die Leistung zum frühesten der nachfolgenden Zeitpunkte als abgenommen: wenn die Abnahme vom Vertragspartner oder dessen Endkunden bestätigt wird; wenn die installierte Lieferung oder Leistung operativ beim Vertragspartner oder dessen Endkunden in Betrieb genommen wurde; oder spätestens 4 Wochen nach erfolgter Installation. Dienst- und Regieleistungen gelten mit tatsächlicher Erbringung als abgenommen. Stellt der Vertragspartner nach Abnahme wesentliche Mängel fest, so ist er berechtigt, diese im Rahmen der Gewährleistung durch uns beheben zu lassen. Unsere Lieferungen und Leistungen sind stets teilbar. Bei Teillieferungen sind Teilabnahmen zulässig. |
§ 9 Verzug § 9.1 Lieferverzug Die Lieferfristen und -termine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten: Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Vertragspartner. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Vertragspartner wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen - zumindest 3-wöchigen - Nachfrist, möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt. § 9.2 Annahmeverzug Zum vereinbarten Termin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von 6 Wochen auf Gefahr und Kosten der Vertragspartner gelagert, wofür wir eine Lagergebühr von EUR 3,- pro angefangenem Palettenstellplatz und Kalendertag in Rechnung stellen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer Verwertung gilt eine Konventionalstrafe von 15 % des Rechnungsbetrages, exkl Ust, als vereinbart. Die Rücknahme von Produkten ist ausgeschlossen, mit Ausnahme von solchen, die innerhalb von 14 Tagen im Neuzustand, in unversehrter Originalverpackung und mit dazugehörigem Retourenschein retourniert werden. In keinem Fall werden Produkte, die speziell für den Kunden bestellt, angefertigt, verarbeitet oder eingebaut worden sind, sowie Elektronikbauteile und Thule-Produkte zurückgenommen. Bei Produkten, die zulässigerweise ab 14 Tagen nach der Lieferung retourniert werden, wird eine Umtriebsentschädigung von 15 % des verrechneten Preises von der Gutschrift abgezogen. Ab 30 Tagen wird eine Umtriebsentschädigung von 20 % des verrechneten Preises von der Gutschrift abgezogen. |
§ 10 Gewährleistung Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme gem § 8 dieser AGB. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung. Auftretende Mängel sind vom Vertragspartner unverzüglich, spezifiziert und schriftlich zu rügen. Wir sind im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen. Sofern wir Mängel außerhalb der Gewährleistung beheben oder andere Dienst- oder Regieleistungen erbringen, werden diese gemäß gültiger Preisliste nach unserem Aufwand verrechnet. § 933b ABGB findet keine Anwendung. |
§ 11 Schadenersatz Zum Schadenersatz sind wir in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis des Vertragspartners von Schaden und Schädiger. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haften wir nicht. Sofern, in welchem Fall auch immer, ein Pönale vereinbart wurde, unterliegt dieses dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Geltendmachung von über das Pönale hinausgehendem Schadenersatz ist ausgeschlossen. |
§ 12 Gerichtsstand und Rechtswahl § 12.1 Gerichtsstand Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten - einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen - wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz der SAG Austria vereinbart. § 12.2 Rechtswahl Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. |
§ 13 Weitere Bestimmungen § 13.1 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gem Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. § 13.2 Formerfordernis Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. § 13.3 Aufrechnung Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. § 13.4 Subunternehmer Der Einsatz von Subunternehmern ist stets zulässig. § 13.5 Deutsche Version bindend Für die Auslegung dieser AGB ist nur die deutsche Fassung bindend. |